Kinderrechte im Betreuungsalltag leben

So werden Kinderrechte in der Kindertagespflege lebendig

Kinder haben Rechte – von Anfang an. Doch was bedeutet das eigentlich für den Alltag in der Kindertagespflege?

Kinderrechte zeigen sich nicht erst bei großen pädagogischen Entscheidungen. Sie stecken in vielen kleinen Situationen: beim Frühstück, beim Wickeln, beim Anziehen, im Freispiel oder dann, wenn ein Kind gerade nicht das möchte, was wir Erwachsenen geplant haben.

Kinderrechte zu leben bedeutet deshalb vor allem, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen, ihre Signale ernst zu nehmen und ihnen entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes Beteiligung zu ermöglichen.

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Kinderrechte beginnen bei den kleinen Dingen

Im Betreuungsalltag treffen Erwachsene ständig Entscheidungen für Kinder. Das ist notwendig – schließlich tragen Kindertagespflegepersonen Verantwortung für ihre Sicherheit, Gesundheit und ihr Wohlbefinden.

Trotzdem bedeutet Verantwortung nicht, immer allein entscheiden zu müssen.

Schon kleine Kinder können zeigen, was sie möchten und was nicht. Ein Blick, eine Bewegung, ein Kopfschütteln, ein „Nein“ oder auch das Wegdrehen des Körpers können Ausdruck einer Meinung oder einer Grenze sein.

Kinderrechte im Alltag zu leben heißt deshalb auch, genau hinzusehen und zuzuhören.

Statt zu sagen:

„Jetzt ziehen wir die Jacke an.“

könnte die Situation beispielsweise so gestaltet werden:

„Wir gehen gleich nach draußen. Möchtest du zuerst die Jacke oder die Schuhe anziehen?“

Das Ziel bleibt bestehen – wir gehen nach draußen und benötigen entsprechende Kleidung. Das Kind erhält aber innerhalb dieses Rahmens eine echte Wahlmöglichkeit.

 

Beteiligung heißt nicht, dass Kinder alles bestimmen

Beim Thema Partizipation entsteht manchmal die Sorge, Kinder könnten plötzlich über alles entscheiden.

Darum geht es nicht.

Kinder brauchen Erwachsene, die Orientierung geben, Verantwortung übernehmen und Grenzen setzen. Entscheidend ist vielmehr die Frage:

Wo muss ich als Erwachsene entscheiden – und wo kann das Kind selbst entscheiden oder mitentscheiden?

Beim Mittagessen kann die Kindertagespflegeperson beispielsweise entscheiden, welche ausgewogenen Lebensmittel angeboten werden. Das Kind kann jedoch entscheiden, was und wie viel es davon essen möchte.

Beim Ausflug entscheidet die Kindertagespflegeperson vielleicht, dass die Gruppe auf dem Gehweg bleibt. Die Kinder können aber mitentscheiden, ob es zum Spielplatz oder zur nahegelegenen Wiese geht.

Partizipation bedeutet also nicht, Verantwortung an Kinder abzugeben. Sie bedeutet, ihnen innerhalb eines sicheren Rahmens Einfluss auf ihr eigenes Leben zu ermöglichen.

 

Das Recht auf den eigenen Körper

Besonders wichtig werden Kinderrechte in Situationen, in denen Erwachsene dem Kind körperlich sehr nahekommen.

Wickeln, Toilettengänge, Umziehen, Eincremen oder Trösten gehören zum Alltag in der Kindertagespflege. Für Erwachsene sind diese Abläufe häufig Routine. Für Kinder betreffen sie jedoch ihren Körper und ihre Intimsphäre.

Deshalb lohnt es sich, pflegerische Handlungen anzukündigen und das Kind einzubeziehen:

„Deine Windel ist voll. Wir gehen gleich zum Wickeln.“

„Möchtest du selbst auf die Wickelstufe klettern?“

„Darf ich dir beim Ausziehen helfen?“

Auch wenn eine notwendige Handlung nicht vollständig zur Wahl steht, kann das Kind erfahren: **Mein Körper gehört zu mir. Ich werde informiert

 

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